LKW Führerschein

Klasse C1

Fahrzeugart: Mittlere LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten

Theoretische Ausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse B

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Theoretische Ausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden zu je 90 min.

Praktische Ausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse B

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

1 Fahrstunde

Klasse C1E

Fahrzeugart: Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird

Solo

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse C1

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden

Zug

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
2 Fahrstunden

Klasse C1

Fahrzeugart: Schwere LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:
a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung oder für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten

Theoretische Ausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse B

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
10 Doppelstunden zu je 90 min.

Theoretische Ausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 min.

Theoretische Ausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse D

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden zu je 90 min.

Praktische Ausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse B

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

2 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden

Praktische Ausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse C1

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird

Solo

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden

Zug

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

2 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden

Erforderliche Unterlagen für die Führerscheinstelle:

Klasse CE

Fahrzeugart: Lastzüge

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C undAnhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter:
a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung oder für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 min.

Praktische Ausbildung

Bei Vorbesitz der Klasse C

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

2 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird

Solo

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden

Zug

Bei Vorbesitz der Klasse C

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

2 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden

Erforderliche Unterlagen für die Führerscheinstelle:

Interessiert?

Ob Auto, Motorrad, Bus oder LKW – Sven Stieg und sein Team bereiten euch kompetent auf den Straßenverkehr vor – mit modernster Technik, einer geballten Ladung Theorieunterricht  und in angenehmem, persönlichem Ambiente.