Anhängerführerschein

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Mit der Führerscheinklasse B darf man Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (z.G.) bis 750 kg ziehen. Hierfür ist also keine Erweiterung des Führerscheins notwendig. Ebenso darf man auch schwerere Anhänger fahren, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3,5 Tonnen beträgt.

Anhängerführerschein BE

Mit dem BE-Führerschein darf man alle Anhänger ziehen, deren z.G. über 750kg liegt, aber maximal 3.500kg beträgt.

Für die BE-Ausbildung muss kein Theorieunterricht besucht werden und es findet auch keine Theorieprüfung statt. Es erfolgt nur eine praktische Ausbildung mit der Grundausbildung und den Sonderfahrten. Am Ende der Ausbildung erfolgt also nur noch die praktische Prüfung.

Anhängerführerschein B96

Hierbei handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Es dürfen Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg gefahren werden. Diese Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl „96″ zur Klasse B im Führerschein dokumentiert. Eine Prüfung findet nicht statt. Nach erfolgter Ausbildung stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus.

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